Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 01.01.2023 und betrifft in erster Linie große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, Maßnahmen zur Überwachung und Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu ergreifen. Allerdings spielen auch kleine und mittlere Unternehmen, die als Lieferanten für diese großen Unternehmen tätig sind, eine wichtige [...]