Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 01.01.2023 und betrifft in erster Linie große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, Maßnahmen zur Überwachung und Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu ergreifen. Allerdings spielen auch kleine und mittlere Unternehmen, die als Lieferanten für diese großen Unternehmen tätig sind, eine wichtige Rolle entlang der Lieferkette.

Bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gehen aktuelle viele betroffene Unternehmen dazu über, ihre Lieferanten entlang Ihrer Lieferkette in diese Verantwortung zu nehmen. Somit bekommen aktuell viele mittelständische Unternehmen derzeit Post von Ihren Kunden, in dem Sie ebenfalls aus das LkSG verpflichtet werden und wiederum auch Ihre Zulieferer dazu verpflichten müssen.

Was bedeutet dies jedoch aktuell die mittelständischen Unternehmen? Was müssen diese aktuell tun und worauf muss geachtet werden.

  1. Sich mit dem Thema beschäftigen: Die Unternehmen, die bereits von Ihren Kunden angeschrieben wurden und auch alle anderen, die bisher noch nicht angeschrieben wurden sollten sich mit dem Thema beschäftigen. Die Themen Menschenrechte und Einhaltung von Umweltstandards wird in den kommenden Jahren auch im Rahmen des Nachhaltigkeits-Managements weiter an Bedeutung gewinnen. Es ist also nur ein Frage Zeit, bis auch kleine und mittelständische Unternehmen sich mit diesem Thema Sorgfaltspflichten beschäftigen müssen.
  2. Für Unternehmen, die bereits ein normbasiertes Managementsystem im Einsatz haben (DIN ISO 9001, DIN ISO 14001, DIN SIO 45001) werden viele inhaltliche Aspekte bekannt sein.
    Dies ist auch gleichzeitig die gute Nachricht. Das LkSG setzt in vielen Teilbereichen auf bestehenden Elementen der Managementsysteme auf. Wer ein Managementsystem im Einsatz kann daraus viel übernehmen.
  3. Unternehmen, die selbst nicht im Geltungsbereich des Gesetzes liegen, jedoch von Ihren Kunden auf die Einhaltung verpflichtet werden müssen in einem ersten Schritt eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und Beachtung der Umweltstandards abgeben. Diese Eigenklärung kann mehr oder weniger umfänglich ausfallen. Mögliche Beispiele finden Sie bei uns.

Das Thema der Eigenerklärung und weitere Maßnahmen zur Umsetzung werden wir in einem gesonderten Seminar nochmals vertiefend behandeln (zum Seminarlink)

  1. Eine Verpflichtung Ihrer Lieferanten und eine Einrichtung eines Risikomanagementsystem für Rechtsverstöße kann in einem ersten Schritt von mittelständischen Unternehmen nicht ohne Vorbereitung geleistet und erwartet werden. Dies stellt eine Ausbaustufe für die kommenden Jahre dar. Wenn Ihr Kunde die Weitergabe der Sorgfaltspflichten auch an Ihre Lieferanten fordert, sollten sie sich ausreichend Zeit (mindestens ein Jahr) geben, um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können und Ihre Lieferanten ansprechen zu können.
  2. Für die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben in Ihrem Unternehmen sollte dann über einen Workshop ein konkreter Maßnahmen- und Zeitplan erarbeitet werden. Vor allem der Zeitplan sollte für Sie realistisch und machbar sein und sollte anschließend mit Ihrem Kunden abgesprochen werden. Hierbei kann es hilfreich sein, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und regelmäßige Austauschprozesse zu etablieren.
  3. Bei der Umsetzung im eigenen Unternehmen sind bestehende Managementsysteme, wie oben genannt, von großer Hilfe. Gerade der risikobasierte Ansatz der neueren Managementsysteme hilf wesentlich bei der Umsetzung.

Fazit: Auch wenn Unternehmen als Lieferanten nicht direkt von den Anforderungen des LkSG betroffen sind, müssen sie dennoch sicherstellen, dass sie ihren Beitrag zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette leisten. Die Umsetzung erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer Eigenerklärung. Die Einbindung der eigenen Lieferanten und der Aufbau einer Risikobewertung sollte gut geplant werden und benötigt ausreichend Zeit und auch Ressourcen. Holen Sie sich dabei fachliche Unterstützung.

Unser Webinar zum Thema:

Terminkalender

Newsletter-Anmeldung

Noch Fragen? Komm zur Online-Terminbuchung

Terminkalender