Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Hintergrund

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde am 20. Juli 2022 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die CSRD soll die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erhöhen und damit zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht grundsätzlich auf die 17 Nachhaltigskeitsziele der Vereinten Nationen (17 SDG der UN) zurück.

Wer ist von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen?

Die CSRD gilt für alle Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro
  • Umsatz von über 50 Millionen Euro
  • Mitarbeiterzahl von mehr als 250

In Deutschland sind damit vermutlich rund 15.000 Unternehmen von der CSRD betroffen, darunter viele KMU.

Welche Pflichten haben die Unternehmen?

Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Dieser Bericht muss mindestens folgende Inhalte enthalten

  • Allgemeine Informationen zum Unternehmen und seiner Nachhaltigkeitsstrategie
  • Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG-Aspekte)
  • Informationen über die Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt

Die CSR-Richtlinie stellt höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung als die bisher geltende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). Die wichtigsten Neuerungen sind

  • Verbindliche Berichtsstandards: Die CSRD legt erstmals verbindliche Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Diese Standards sind in der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten definiert. Dazu wurden am 31.07.2023 das Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen berichten.
  • Stärkerer Fokus auf Umweltaspekte: Die CSRD legt einen stärkeren Fokus auf Umweltaspekte, insbesondere auf den Klimawandel.
  • Erhöhte Transparenz: Die CSR-Richtlinie erhöht die Transparenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen beispielsweise die verwendeten Daten und Methoden offenlegen.

Durch die stärkere Fokussierung auf Umweltaspekte haben diejenigen Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben, einen deutlichen Vorteil.

Zeitplan zur Umsetzung der CSRD

  • 20. Juli 2022: Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet.
  • 1. Januar 2025: Die CSRD tritt in Kraft.
  • 1. Januar 2024: Die Mitgliedsstaaten müssen die CSRD in nationales Recht umsetzen.
  • 1. Januar 2026: Erste Berichtspflicht für große Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen).
  • 1. Januar 2027: Erste Berichtspflicht für Kleinstunternehmen.

Für KMU ist der folgende Zeitplan relevant:

  • 2022: Unternehmen sollten sich über die CSRD informieren und einen ersten Plan zur Vorbereitung entwickeln.
  • 2023: Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsaktivitäten durchführen und die wesentlichen ESG-Aspekte identifizieren.
  • 2024: Unternehmen sollten eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und einen ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
  • 2025: Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und veröffentlichen.

Wie kann ich mich auf die CSRD vorbereiten?

Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, sollten sich frühzeitig auf die neue Richtlinie vorbereiten. Dazu gehören folgende Schritte

  • Bestandsaufnahme der aktuellen Nachhaltigkeitsaktivitäten: Unternehmen sollten zunächst eine Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsaktivitäten durchführen. Dazu gehören beispielsweise Umweltmanagementsysteme, soziale Initiativen und Governance-Strukturen.
  • Bestimmung der wesentlichen ESG-Aspekte: Unternehmen müssen die für ihr Unternehmen wesentlichen ESG-Aspekte identifizieren. Dies sind die Aspekte, die für das Unternehmen und seine Stakeholder am wichtigsten sind.
  • Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie: Unternehmen sollten eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, die den wesentlichen ESG-Aspekten entspricht. Die Nachhaltigkeitsstrategie sollte Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten definieren.
  • Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts: Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der den Anforderungen der CSR-Richtlinie entspricht. Der Nachhaltigkeitsbericht soll Informationen zu den wesentlichen ESG-Aspekten, den Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt sowie die Nachhaltigkeitsstrategie enthalten.

Unsere Unterstützung für Sie

Als Unternehmensberatung für normenbasierte Managementsysteme unterstützen wir KMU bei der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive und der nachfolgenden Berichterstellung. Wir bieten folgende Dienstleistungen an

  • Beratung und Unterstützung bei der Bestandsaufnahme der aktuellen Nachhaltigkeitsaktivitäten
  • Unterstützung bei der Identifikation der wesentlichen ESG-Aspekte
  • Einführung von Umweltmanagementsystemen
  • Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie
  • Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

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