Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die Entsorgung von Abfällen aus Gewerbebetrieben und schreibt eine bestimmte Recyclingquote vor. Gewerbebetriebe, die mehr als 2 Tonnen Abfall pro Jahr erzeugen, sind von der Verordnung betroffen. Die Verwertungsquote beträgt derzeit mindestens 70 Prozent, wobei bestimmte Abfallarten wie Bau- und Abbruchabfälle oder gefährliche Abfälle ausgenommen sind.

Industriebetriebe müssen daher sicherstellen, dass sie ihre Abfälle umweltverträglich und wirtschaftlich entsorgen und die Recyclingquote erfüllen. Dazu müssen sie ihre Abfälle nach Art, Menge und Gefährlichkeit trennen, um eine möglichst hohe Recyclingquote zu erreichen. Je nach Art des Abfalls kann es erforderlich sein, spezielle Entsorgungs- oder Verwertungsverfahren anzuwenden.

Darüber hinaus müssen Industriebetriebe sicherstellen, dass sie ihre Abfälle nur an zugelassene Entsorgungsunternehmen übergeben, die die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllen und die Abfälle umweltverträglich entsorgen oder verwerten.

Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung eingehalten werden, empfiehlt es sich, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen und die Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Darüber hinaus sollten Industriebetriebe ihre Abfallentsorgungsprozesse regelmäßig überprüfen und optimieren, um die Verwertungsquote zu verbessern und die Umweltbelastung zu minimieren.

Die Gewerbeabfallverordnung sollte deshalb Rechtskataster der Organisation mit geführt und gepflegt werden.

Im Rahmen eines Umwelt-Managementsystems nach DIN ISO 14001 oder EMAS muss der Umgang mit Abfällen jeglicher Art entsprechend definiert werden. Die Beachtung der relevanten gesetzlichen Vorgaben, wie die der Gewerbeabfallverordnung, ist ein wesentliches Element eines Umweltmanagementsystems. Die Gewerbeabfallverordnung sollte deshalb Rechtskataster der Organisation mit geführt und gepflegt werden.

Link zum Gesetz: Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)


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