Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, bei dem mögliche Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt, bewertet und Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt werden. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Gesundheitsgefahren und Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren. Sie ist ein zentrales Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wann ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
Die Gefährdungsbeurteilung ist in verschiedenen Situationen und Arbeitsumgebungen anzuwenden, insbesondere in Unternehmen, in denen Gefahren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen. Nachstehend sind einige wichtige Situationen aufgeführt, in denen eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist:

  1. Neue Tätigkeiten oder Verfahren: Wenn neue Arbeitsverfahren, Technologien oder Chemikalien eingeführt werden, sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um mögliche Risiken zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
  2. Veränderungen am Arbeitsplatz: Wenn sich die Arbeitsumgebung ändert, sei es durch bauliche Veränderungen, neue Maschinen oder veränderte Arbeitsbedingungen, ist eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
  3. Bei Unfällen und Zwischenfällen: Nach Arbeitsunfällen oder gefährlichen Zwischenfällen sollten Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Ursachen zu ermitteln und Präventivmaßnahmen zu entwickeln.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass aktuelle Gefährdungen angemessen berücksichtigt werden.

Wer sollte die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Regel beim Arbeitgeber bzw. der Unternehmensleitung. Es ist jedoch wichtig, dass diese Aufgabe von qualifizierten Personen durchgeführt wird, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit verfügen.

In vielen Fällen ist es ratsam, Experten für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz hinzuzuziehen, um eine umfassende und fachkundige Beurteilung zu gewährleisten.

Gesetz/Verordnung Kapitel Kapiteltext
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 “Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.”
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 “Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung […] die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ermitteln und festzulegen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 “Der Arbeitgeber hat […] die für die Beurteilung der Arbeitsplatzgefährdungen notwendigen Informationen zusammenzustellen und aus ihnen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einschließlich geeigneter Expositionsszenarien abzuleiten.”
Biostoffverordnung (BioStoffV) § 6 “Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung […] die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen und zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzulegen.”
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) § 4 “Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung hat insbesondere die Ermittlung der Lärmbelastung der Beschäftigten und die Feststellung der Exposition gegenüber Vibrationen bei der Arbeit zu umfassen.”
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3 “Der Arbeitgeber hat […] die für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen notwendigen Informationen zu ermitteln und zu bewerten und auf dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.”
Chemikaliensicherheitsverordnung (ChemSicherV) § 5 “Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nach dem Stand der Technik zu ermitteln und festzulegen.”

Die Gesetze und Verordnungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sollten in das Rechtskataster mit aufgenommen werden.

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