Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

interne Meldestelle

Die Verpflichtung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) ist eine weitere Herausforderung für viele mittelständische Unternehmen. Nach diesem Gesetz sind Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen dazu verpflichtet, sichere Kanäle zur Meldung von Verstößen zu etablieren, um den Schutz von Hinweisgebern (Whistlerblower) zu gewährleisten. Das Hinweisgeberschutzgesetztes wirkt sich in verschiedenen Bereichen auf Ihr Unternehmen aus.

Die alleinige Einrichtung einer internen Meldestelle reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus. Sie müssen entsprechende Prozesse in Ihrem Unterrnehmen schaffen, wie Sie mögliche Meldungen bearbeitet und wie Sie notwendige Maßnahmen kontrolliert und strukturiert umsetzen. Ein wirksames Compliance-Managementsystem sorgt bereits im Vorfeld dafür, dass es gar nicht erst zur Meldung von Gesetzesverstößen kommt. Am besten integrieren Sie das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihre bestehende Managementsysteme.

 

Unsere Leistungen: *

  • Beratung: Wir beraten Sie umfassend zu den Anforderungen und Auswirkungen des HinSchG. Wir helfen Ihnen dabei, die Risiken zu verstehen und die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen.

  • Einführung von Whistleblower-Systemen: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines praxisnahen Meldesysteme für ihr Unternehmen, damit Ihre Mitarbeiter Verstöße vertrauensvoll melden können.

  • Schulung: Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um das Bewusstsein für das HinSchG und allgemeine Compliance-Regelungen zu stärken und zu gewährleisten, dass jeder versteht, was seine Rechte und Pflichten unter diesem Gesetz sind.

  • Bereitstellung und Betrieb der internen Meldestelle: Wir stellen nicht nur sicher, dass Ihre interne Meldestelle den Anforderungen des HinSchG entspricht, sondern übernehmen auch den gesamten Betrieb der Meldestelle. Dies umfasst die Aufnahme und Verfolgung von Meldungen, die Durchführung von Untersuchungen und die Gewährleistung der Vertraulichkeit für Ihre Mitarbeiter.

  • Compliance Überprüfung: Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Wir führen regelmäßige Compliance-Checks durch und beraten Sie bei Bedarf zur Optimierung Ihrer Prozesse.

* ) Unsere Leistungen enthalten nur die Unternehmensberatung nach bestem Wissen und Gewissen. Wir bieten keine Rechtsberatung an. Dies ist in Deutschland nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) nur zugelassenen Rechtsanwälten gestattet. Für eine rechtsverbindliche Beratung kontaktieren Sie bitte immer Ihren Anwalt.

Nutzen Sie die Gelegenheit und buchen Sie nachfolgend direkt ein erstes kostenloses Beratungsgespräch.

Noch Fragen? Komm zur Online-Terminbuchung

Terminkalender

Mit unserem Newsletter bleiben Sie zukünftig auch über andere wichtige Themen aus dem Laufenden.

Newsletter-Anmeldung

weiterführende Links:

Informationssicherheit

Energie-Management

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement

Umweltmanagement

Umweltmanagement

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeits-Management

Carbon Footprint

CO2-Bilanzierung

Wissensmanagement

Unsere Leistungen im Bereich Wissensmanagement