Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Verpflichtung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) ist eine weitere Herausforderung für viele mittelständische Unternehmen. Nach diesem Gesetz sind Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen dazu verpflichtet, sichere Kanäle zur Meldung von Verstößen zu etablieren, um den Schutz von Hinweisgebern (Whistlerblower) zu gewährleisten. Das Hinweisgeberschutzgesetztes wirkt sich in verschiedenen Bereichen auf Ihr Unternehmen aus.
Die alleinige Einrichtung einer internen Meldestelle reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus. Sie müssen entsprechende Prozesse in Ihrem Unterrnehmen schaffen, wie Sie mögliche Meldungen bearbeitet und wie Sie notwendige Maßnahmen kontrolliert und strukturiert umsetzen. Ein wirksames Compliance-Managementsystem sorgt bereits im Vorfeld dafür, dass es gar nicht erst zur Meldung von Gesetzesverstößen kommt. Am besten integrieren Sie das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihre bestehende Managementsysteme.
Unsere Leistungen: *
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weiterführende Links:
- Gesetze im Internet: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Europäische Kommission: Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
- IHK Stuttgart: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes