Nur 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten in Ihrem Unternehmen ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung, wenn sie mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren. Davon nehmen aber mehr als zwei Drittel (68 %) das Angebot wahr. Dies ergab eine Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018.

Seit 2004 verpflichtet das Sozialgesetzbuch IX Arbeitgeber dazu, ihren Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Damit soll weiterer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.

Rund acht Prozent der Befragten gaben Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen an. Nur etwa vier vom zehn Betroffenen erhielten ein Angebot für das BEM . Dieses nahmen mehr als zwei von drei Befragten (68 %) an. Somit nahm nur jeder vierte potenziell Berechtigte das Angebot zur Wiedereingliederung in Anspruch.

BEM wird tendenziell eher bei größere Betrieben, im öffentlichen Dienst oder in der Industrie umgesetzt. So bieten Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten häufiger ein BEM an als kleinere Unternehmen (50 % vs. 36 %). Am häufigsten erhielten Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein Angebot, gefolgt von Beschäftigten in der Industrie.

Die hohe Quote bei der Inanspruchnahme des BEM durch die Beschäftigten zeigt einen hohen Bedarf an, der weitere Anstrengungen zur Verbreitung dieser Präventionsmaßnahme in allen Betrieben und Wirtschaftsbereichen erforderlich macht.

Da betriebliche Wiedereingliederungsmanagement sollte in jedem Unternehmen als wichtiger Baustein im Arbeitsschutz gesehen werden.

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